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BGH, 20.05.1957 - III ZR 185/55 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.05.1959 - III ZR 38/58
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 20. Mai 1957 III ZR 185/55 (LM Nr. 4 zu § 839 [Fg] BGB) mit näherer Begründung ausgeführt, daß ein behördlich, angefordertes "Gutachten" eines Amtsarztes grundsätzlich eine vorangegangene persönliche Untersuchung durch den Amtsarzt voraussetzt, da dieser sich nur auf diese Weise eine einwandfreie und sichere Grundlage für das geforderte "Gutachten" verschaffen kann; das gilt besonders dann, wenn - wie hier -im Zusammenhang damit die die Freiheit und Person des Einzelnen berührende, schwerwiegende Entscheidung zu treffen ist, ob eine Zwangseinweisung in eine Heilanstalt geboten ist. - BGH, 25.02.1960 - III ZR 19/59
Rechtsmittel
Auf ihre Revision hat der auch jetzt erkennende Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (III ZR 185/55 vom 20. Mai 1957).